“Wir wollen nicht zum A.T.U werden!”

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Eine ZDF Reportage von Andreas Baum und seinem Team bringt einen schockierenden Einblick in die Branche der freien KFZ-Werkstätten Deutschlands.

Dieser Beitrag zeigt uns genau betrachtet eine große Gefahr – auch für unseren österreichischen Markt. Man erkennt dadurch immer wieder erschreckende Entwicklungsparallelen. Wir kämpfen dagegen an!

Wir fordern auch von uns selbst und der Konkurrenz soziale Gerechtigkeit und faire Behandlung für Mitarbeiter & Kunden. Nur so können unsere Firmen langfristig überleben! Wir dürfen nicht zulassen , dass diese durch ständig neue Investoren (die meist sowieso branchenfremd sind und sich erst gar nicht in die Materie einarbeiten) ausgebeutet werden.

Kostensenkung um zu überleben? – Ja aber zu welchem Preis?
Wo sind die Grenzen?

Schaut euch den Beitrag an – es sind gut investierte 30 Minuten, die uns alle zum Nachdenken anregen sollten!

http://www.zdf.de/zdfzoom/freie-kfz-werkstaetten-auf-dem-pruefstand-39838004.html

Neue Umfrage zu regionalen Teilversammlungen

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Liebe Kollegin,
lieber Kollege,

da es uns aufgrund der Betriebsgröße und des sehr weit verbreiteten Filialnetzes nicht möglich ist eine gemeinsame Betriebsversammlung zu organisieren, möchten wir dies, wie im Vorjahr auch wieder mit Teilversammlungen ermöglichen.

Hierzu wurde eine kurze Umfrage entworfen um festzustellen, wie groß das Interesse, Reisebereitschaft und die Unterstützung bei der Organisation ist.

Wir bitten daher um zahlreiche Teilnahme.

Bitte auch eure Kollegen/Kolleginnen darauf hinweisen.

zu den Umfragen

Danke

Arbeitszeitaufzeichnungen müssen korrekt geführt werden!

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Liebe Kollegen und Kolleginnen,

aufgrund mehrerer Anfragen sowohl aus den Filialen, als auch aus der Service-Organisation zum Thema Arbeitszeitaufzeichnungen hier eine kurze Zusammenfassung:

Arbeitszeitaufzeichnungen müssen gemäß §26 AZG (Arbeitszeitgesetz) aufgezeichnet werden.

Es ist vollkommend egal, welchen Vertrag man hat .

Ob echte oder unechte ( “All-Inn”) Überstundenpauschale, Gleitzeit usw…

Die Arbeitszeit muss IMMER LÜCKENLOS aufgezeichnet werden.

Man hat je nach Vertrag natürlich nicht unbedingt den Anspruch auf Abgeltung aller Stunden – dennoch müssen Sie erfasst werden ( PEP oder Kelio)

Hier gilt besondere Vorsicht bei Arbeiten von zu Hause mittels Laptop bzw. Rufbereitschaft.
Ein Login per VPN-Verbindung zeichnet KEINE Arbeitszeit auf. Hier müssen eigene händische Aufzeichnungen geführt werden und dann im Stundenaufzeichnungssystem nachgetragen werden!

Siehe hierzu:
Info zur Arbeitszeitaufzeichnung der Wirtschaftskammer Österreich

Info und Zeitspeicherspeichertool der Arbeiterkammer

Download Formular zur eigenen Aufzeichnung des Arbeitsinspektorats

Gibt es “Hitzefrei” ?

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Der Sommerbeginn hatte es bereits in sich was die Temperaturen betrifft.
Des/der einen Freud, ist des/der anderen Leid, heißt es bekanntermaßen.
Während sich UrlauberInnen über die sommerlichen Temperaturen freuen, sind sie im Arbeitsalltag oft schwer auszuhalten. Der Großteil des Sommers liegt noch vor uns und weitere Hitzewellen sind nicht ausgeschlossen.

Da es keinen Anspruch auf „Hitzeferien“ gibt und ArbeitnehmerInnen auch bei Außentemperaturen von 35 Grad oder mehr an ihrem Arbeitsplatz ausharren müssen, haben wir hier einige Tipps für das Arbeiten bei Hitze in der Broschüre “SVP-Info Nr.03/2013” der Arbeiterkammer zum Download – unter diesem Link!

Wir wurden informiert, dass zusätzlich zum Trinkwasser in den Filialen auch Mineralwasser seitens der GF genehmigt wurde. Dort wo es Ventilatoren gibt sind diese natürlich mit Absprache der Mitarbeiterinnen auch einzusetzen.  In Filialen in denen es diesbezüglich keine Hilfsmittel gibt, raten wir euch dringend mit eurem nächsten Vorgesetzten, einer Sicherheitsvertrauensperson oder uns dem Betriebsrat Kontakt aufzunehmen um Abhilfe zu schaffen.

Auch eine oftmals diskutierte alte nie schriftlich festgehaltene “Meinung”, dass Marktleiter immer lange Hosen tragen müssen – gibt es nicht als Vorschrift.

Jede/r MitarbeiterIn ist allerdings schon dazu verpflichtet auf ein ordnungsgemäßes Auftreten gegenüber den Kunden  zu achten – daher bitte keine Badeschlapfen, Badehosen usw.!

Kommunikationen per Mail , Meldung von Kündigung durch AN

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Aus gegebenem Anlass möchten wir Euch bitten bzw. zu eurem eigenen Interesse nahe legen bei diverser Kommunikation mit Vorgesetzten bzgl. Kündigung (egal ob durch Arbeitnehmer oder Arbeitgeber), Probezeiten, Gehaltsabsprachen, Verwarnungen, versprochene Position (Tätigkeitsänderung) und dergleichen immer einen von uns Betriebsräten in CC zu setzen.

Auch in BCC möglich, wenn Ihr nicht wollt, dass euer Gesprächspartner weiß, dass wir eine Kopie vom Schriftverkehr bekommen. Bitte auch keine mündlichen Absprachen ohne Zeugen treffen – alles schriftlich vereinbaren.

Im E-Mail Verteiler findet Ihr jeden von uns. Weiters ist auch die allgemeine Adresse betriebsrat@forstinger.co.at möglich.

VORSICHT BEI UNTERSCHRIFTEN!

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Liebe Kollegen,
liebe Kolleginnen

wir möchten hier wieder ausdrücklich darauf hinweisen:

KEINE UNTERSCHRIFTEN SOFORT LEISTEN

Niemand kann euch dazu zwingen, denn unterschreiben bedeutet, dass Ihr freiwillig zustimmt!

Auch ein “Nahelegen” und Drängen auf eine sofortige Entscheidung ist unzulässig.

Ihr habt immer die Möglichkeit zu überlegen, nachzufragen und euch über eure Rechte zu erkundigen. -> Nehmt euch Bedenkzeit!!!

Es gibt so viele Dokumente, wo einem vorgegaukelt wird – “Das ist ein einmaliges Angebot und man hat erhebliche Vorteile dadurch…”

Sei es eine Fristlose Entlassung, unberechtigte vorzeitige Austritte, Stundenkürzungen, einvernehmliche Auflösungen usw. – überlegt, bevor Ihr unterschreibt und zieht eine Interessensvertretung bei. Angebote der einvernehmlichen Lösungen müssen aufrecht bleiben, wenn man die Bedenkzeit mit Zuziehung des Betriebsrats , der Arbeiterkammer (Tel 01/501 650) oder der Gewerkschaft GPA-DJP (Tel 01/050301-301) fordert. Hier gilt die Frist von 2 Werktagen (der Tag an dem die Beratung verlangt wird zählt NICHT mit) – Sollte dennoch eine einvernehmliche Auflösung innerhalb dieser 2 Tage stattfinden, ist diese rechtsunwirksam!
Innerhalb einer Woche kann die Ungültigkeit beim Arbeitgeber und innerhalb von 3 Monaten bei Gericht noch geltend gemacht werden.

Die Gespräche mit der Interessensvertretung eurer Wahl ist IMMER VERTRAULICH.
Aktiv wird diese ohnehin erst mit eurem direkten Auftrag.

Auch wenn Ihr von euch aus etwas veranlassen wollt – erkundigt euch vorher.
Es gibt immer hilfreiche Tipps.

Eine bereits geleistete Unterschrift ist kaum mehr bzw. nur sehr schwer zu revidieren.

Was ist Altersteilzeit? Gibt es das bei uns?

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Liebe Kollegen,
liebe Kolleginnen!

Es freut uns Euch mitteilen zu können, dass auch in unserem Unternehmen die Möglichkeit für die kontinuierliche Altersteilzeit besteht. Da wir in letzter Zeit immer häufiger Anfragen zu diesem Thema haben, widme ich Diesem hier auch einen Beitrag mit den wichtigsten Erstinformationen.

Grundsätzlich kann die Arbeitszeit um 40-60% verkürzt werden.
In unserem Fall von 38,5 Stunden auf 15,4 bis 23,1 Stunden/Woche.

Das Entgelt bleibt jedoch bis zu 80% erhalten.

Einfaches Beispiel:

Bisheriger Verdienst der letzten 12 Monate Vollzeit im Schnitt € 2000 brutto.

Bei 50% Kürzung der Arbeitszeit entsteht ein Anspruch auf Entgelt in Höhe von € 1000 brutto.

Zusätzlich gibt es aber vom Weggefallenen 50% Lohnausgleich – also € 500 brutto.

Demnach liegt der monatliche Bruttobezug dann bei € 1500.-

Weitere Vorteile sind:
– Anspruch Abfertigung ALT wird vor der Zeit der Herabsetzung vom Vollzeit-Gehalt berechnet.
– Sozialversicherungsbeiträge werden ebenfalls auf Grundlage des Einkommens vor Herabsetzung der Arbeitszeit vom Arbeitgeber weiterhin entrichtet.
Somit gibt es auch keine Änderung bei der Pension, Krankengeld, Versehrtenrente, Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe.
– Vollständige Insolvenz-Ausfallgeldsicherung

Grundvoraussetzung:

Mindestens 25 Wochenstunden Arbeitszeit in den letzten 12 Monaten

Der frühestmögliche Antrittszeitpunkt ist sieben Jahre vor der Regelpension. (aber nur max. 5 Jahre andauernd)

Das Zugangsalter für Männer beträgt 58 Jahre.

Frauen, die am 1.12.1963 oder früher geboren sind, können ab 53 Jahren mit einer Altersteilzeit beginnen. Die sukzessive Anhebung des Regelpensionsalters für später geborene Frauen bewirkt somit ein späteres Zugangsalter für die Altersteilzeit. (siehe Infoblatt AMS)

Ein Bescheid der PVA (Pensionsversicherungsanstalt) mit dem Stichtag des Pensionsantritts. (vorab besorgen!)

Schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
(Ausarbeitung erfolgt in der Personalabteilung)

Die endgültige Zustimmung erfolgt danach durch das AMS nach positiver Prüfung aller Faktoren

Wenn Ihr diesbezüglich Fragen habt, könnt Ihr euch gerne an uns wenden.

Ich empfehle ohnehin allen, die von der Personalabteilung dann ausgearbeiteten Altersteilzeitverträge VOR Unterschrift trotzdem prüfen zu lassen.

ACHTUNG – Achtet auch auf den Stichtag des Antritts – hier gibt es unterschiedliche Berechnungen des Urlaubs- / Weihnachts- / Jubiläumsgeldes. Eine schriftliche Regelung dazu ist unbedingt empfehlenswert. Wir beraten gerne.

Bitte IMMER egal wobei – NICHTS SOFORT UNTERSCHREIBEN!
(außer es gibt eine vom Himmel gefallene Lohnerhöhung ohne Forderungen natürlich)

Man darf immer mit seiner Interessensvertretung darüber beraten.

Detailliertere und aktuelle Informationen findet Ihr dazu bei:

Arbeiterkammer

AMS

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