Gibt es “Hitzefrei” ?

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Der Sommerbeginn hatte es bereits in sich was die Temperaturen betrifft.
Des/der einen Freud, ist des/der anderen Leid, heißt es bekanntermaßen.
Während sich UrlauberInnen über die sommerlichen Temperaturen freuen, sind sie im Arbeitsalltag oft schwer auszuhalten. Der Großteil des Sommers liegt noch vor uns und weitere Hitzewellen sind nicht ausgeschlossen.

Da es keinen Anspruch auf „Hitzeferien“ gibt und ArbeitnehmerInnen auch bei Außentemperaturen von 35 Grad oder mehr an ihrem Arbeitsplatz ausharren müssen, haben wir hier einige Tipps für das Arbeiten bei Hitze in der Broschüre “SVP-Info Nr.03/2013” der Arbeiterkammer zum Download – unter diesem Link!

Wir wurden informiert, dass zusätzlich zum Trinkwasser in den Filialen auch Mineralwasser seitens der GF genehmigt wurde. Dort wo es Ventilatoren gibt sind diese natürlich mit Absprache der Mitarbeiterinnen auch einzusetzen.  In Filialen in denen es diesbezüglich keine Hilfsmittel gibt, raten wir euch dringend mit eurem nächsten Vorgesetzten, einer Sicherheitsvertrauensperson oder uns dem Betriebsrat Kontakt aufzunehmen um Abhilfe zu schaffen.

Auch eine oftmals diskutierte alte nie schriftlich festgehaltene “Meinung”, dass Marktleiter immer lange Hosen tragen müssen – gibt es nicht als Vorschrift.

Jede/r MitarbeiterIn ist allerdings schon dazu verpflichtet auf ein ordnungsgemäßes Auftreten gegenüber den Kunden  zu achten – daher bitte keine Badeschlapfen, Badehosen usw.!

Kommunikationen per Mail , Meldung von Kündigung durch AN

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Aus gegebenem Anlass möchten wir Euch bitten bzw. zu eurem eigenen Interesse nahe legen bei diverser Kommunikation mit Vorgesetzten bzgl. Kündigung (egal ob durch Arbeitnehmer oder Arbeitgeber), Probezeiten, Gehaltsabsprachen, Verwarnungen, versprochene Position (Tätigkeitsänderung) und dergleichen immer einen von uns Betriebsräten in CC zu setzen.

Auch in BCC möglich, wenn Ihr nicht wollt, dass euer Gesprächspartner weiß, dass wir eine Kopie vom Schriftverkehr bekommen. Bitte auch keine mündlichen Absprachen ohne Zeugen treffen – alles schriftlich vereinbaren.

Im E-Mail Verteiler findet Ihr jeden von uns. Weiters ist auch die allgemeine Adresse betriebsrat@forstinger.co.at möglich.

VORSICHT BEI UNTERSCHRIFTEN!

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Liebe Kollegen,
liebe Kolleginnen

wir möchten hier wieder ausdrücklich darauf hinweisen:

KEINE UNTERSCHRIFTEN SOFORT LEISTEN

Niemand kann euch dazu zwingen, denn unterschreiben bedeutet, dass Ihr freiwillig zustimmt!

Auch ein “Nahelegen” und Drängen auf eine sofortige Entscheidung ist unzulässig.

Ihr habt immer die Möglichkeit zu überlegen, nachzufragen und euch über eure Rechte zu erkundigen. -> Nehmt euch Bedenkzeit!!!

Es gibt so viele Dokumente, wo einem vorgegaukelt wird – “Das ist ein einmaliges Angebot und man hat erhebliche Vorteile dadurch…”

Sei es eine Fristlose Entlassung, unberechtigte vorzeitige Austritte, Stundenkürzungen, einvernehmliche Auflösungen usw. – überlegt, bevor Ihr unterschreibt und zieht eine Interessensvertretung bei. Angebote der einvernehmlichen Lösungen müssen aufrecht bleiben, wenn man die Bedenkzeit mit Zuziehung des Betriebsrats , der Arbeiterkammer (Tel 01/501 650) oder der Gewerkschaft GPA-DJP (Tel 01/050301-301) fordert. Hier gilt die Frist von 2 Werktagen (der Tag an dem die Beratung verlangt wird zählt NICHT mit) – Sollte dennoch eine einvernehmliche Auflösung innerhalb dieser 2 Tage stattfinden, ist diese rechtsunwirksam!
Innerhalb einer Woche kann die Ungültigkeit beim Arbeitgeber und innerhalb von 3 Monaten bei Gericht noch geltend gemacht werden.

Die Gespräche mit der Interessensvertretung eurer Wahl ist IMMER VERTRAULICH.
Aktiv wird diese ohnehin erst mit eurem direkten Auftrag.

Auch wenn Ihr von euch aus etwas veranlassen wollt – erkundigt euch vorher.
Es gibt immer hilfreiche Tipps.

Eine bereits geleistete Unterschrift ist kaum mehr bzw. nur sehr schwer zu revidieren.

Was ist Altersteilzeit? Gibt es das bei uns?

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Liebe Kollegen,
liebe Kolleginnen!

Es freut uns Euch mitteilen zu können, dass auch in unserem Unternehmen die Möglichkeit für die kontinuierliche Altersteilzeit besteht. Da wir in letzter Zeit immer häufiger Anfragen zu diesem Thema haben, widme ich Diesem hier auch einen Beitrag mit den wichtigsten Erstinformationen.

Grundsätzlich kann die Arbeitszeit um 40-60% verkürzt werden.
In unserem Fall von 38,5 Stunden auf 15,4 bis 23,1 Stunden/Woche.

Das Entgelt bleibt jedoch bis zu 80% erhalten.

Einfaches Beispiel:

Bisheriger Verdienst der letzten 12 Monate Vollzeit im Schnitt € 2000 brutto.

Bei 50% Kürzung der Arbeitszeit entsteht ein Anspruch auf Entgelt in Höhe von € 1000 brutto.

Zusätzlich gibt es aber vom Weggefallenen 50% Lohnausgleich – also € 500 brutto.

Demnach liegt der monatliche Bruttobezug dann bei € 1500.-

Weitere Vorteile sind:
– Anspruch Abfertigung ALT wird vor der Zeit der Herabsetzung vom Vollzeit-Gehalt berechnet.
– Sozialversicherungsbeiträge werden ebenfalls auf Grundlage des Einkommens vor Herabsetzung der Arbeitszeit vom Arbeitgeber weiterhin entrichtet.
Somit gibt es auch keine Änderung bei der Pension, Krankengeld, Versehrtenrente, Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe.
– Vollständige Insolvenz-Ausfallgeldsicherung

Grundvoraussetzung:

Mindestens 25 Wochenstunden Arbeitszeit in den letzten 12 Monaten

Der frühestmögliche Antrittszeitpunkt ist sieben Jahre vor der Regelpension. (aber nur max. 5 Jahre andauernd)

Das Zugangsalter für Männer beträgt 58 Jahre.

Frauen, die am 1.12.1963 oder früher geboren sind, können ab 53 Jahren mit einer Altersteilzeit beginnen. Die sukzessive Anhebung des Regelpensionsalters für später geborene Frauen bewirkt somit ein späteres Zugangsalter für die Altersteilzeit. (siehe Infoblatt AMS)

Ein Bescheid der PVA (Pensionsversicherungsanstalt) mit dem Stichtag des Pensionsantritts. (vorab besorgen!)

Schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
(Ausarbeitung erfolgt in der Personalabteilung)

Die endgültige Zustimmung erfolgt danach durch das AMS nach positiver Prüfung aller Faktoren

Wenn Ihr diesbezüglich Fragen habt, könnt Ihr euch gerne an uns wenden.

Ich empfehle ohnehin allen, die von der Personalabteilung dann ausgearbeiteten Altersteilzeitverträge VOR Unterschrift trotzdem prüfen zu lassen.

ACHTUNG – Achtet auch auf den Stichtag des Antritts – hier gibt es unterschiedliche Berechnungen des Urlaubs- / Weihnachts- / Jubiläumsgeldes. Eine schriftliche Regelung dazu ist unbedingt empfehlenswert. Wir beraten gerne.

Bitte IMMER egal wobei – NICHTS SOFORT UNTERSCHREIBEN!
(außer es gibt eine vom Himmel gefallene Lohnerhöhung ohne Forderungen natürlich)

Man darf immer mit seiner Interessensvertretung darüber beraten.

Detailliertere und aktuelle Informationen findet Ihr dazu bei:

Arbeiterkammer

AMS

Immer aktuelle Info`s per Mail ?

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Allgemeine News veröffentlicht.

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Mit Lehrlingsentwicklung gegen die Überalterung ! ?

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Immer wieder wird man in den Medien mit dem demografischen Wandel und der Überalterung, nicht nur in der Gesellschaft, sondern ganz gezielt auch in Unternehmen, konfrontiert. Nun habe ich für euch aufgrund vermehrter Gespräche auch einen Beitrag als Gedankenanstoß geschrieben.

Ist unser Unternehmen zu alt?

Sind wir zu wenig flexibel?

Warum steigen die Arbeitslosenzahlen der über 50-jährigen, obwohl sie ja noch 15-20 Jahre im Arbeitsleben vor sich haben sollten?

Die Beschäftigung von Arbeitnehmern über 50 ist wohl eher eine Frage der Unternehmenskultur. Sie sollte Hand in Hand mit der Ausbildung und Entwicklung Jüngerer erfolgen. Trotzdem wird man immer wieder gezwungen den Personalabbau mediengerecht als “natürlich” zu bezeichnen.

Die Arbeit muss sich den Menschen anpassen und nicht umgekehrt -sagte schon der finnische Arbeitsmediziner Prof.Dr. Juhani Ilmarinen. In seinem “Haus der Arbeitsfähigkeit” beschreibt er die Voraussetzungen für eine gesunde und wertschätzende Arbeitswelt aller Generationen.
Niemand von uns wird jünger, daher sollten wir schon heute darüber nachdenken, ob wir dem Leistungsdruck der derzeitigen Arbeitsplätze und der Fehlentwicklung der Gesellschaftsansprüche auch im Alter gerecht werden können und wollen. Werden wir alle dann einfach ausgemustert? Sind wir mit 50 dann auch nicht mehr leistungsfähig?

Die Gefahr von immer mehr Berufsaussteigern statt Einsteigern droht,
damit ist auch ein Abwandern der Qualität, des Wissensschatzes und Know-How unausweichlich.

Sind wir darauf vorbereitet?

Man hört doch aus nahezu jedem Unternehmen, dass es am Arbeitsmarkt dann doch wieder an Fach- und Führungskräften mangelt. Diese Probleme sind in den meisten Unternehmen aber auch “hausgemacht”. Sicher trägt auch die Politik mit falsch angesetzten Förderungen, Gesetzen usw. ihren Teil dazu bei.

Viele Unternehmen haben es aber verabsäumt sich in den eigenen Reihen das nun so dringend benötigte Personal aufzubauen. Der Schritt dazu ist noch wichtiger, solang es mehrere “ältere” Mitarbeiter gibt, die Ihr Wissen und Ihre Erfahrung weitergeben können. Ändert sich in der Fachkräfte- und Lehrlingspolitik in Unternehmen und auch des Staates nichts, erleben wir in vielen Unternehmen keine Zukunft. Auch die Lehrlingspolitik in unserem Unternehmen muss nachhaltig sichergestellt werden.

Als Betriebsrat erfuhr ich von unserem Lehrlingsprogramm, welches zum Glück einige sehr positive Geschichten zu erzählen hat. Leider wurde hier meiner Ansicht nach auch in den letzten Jahren zu wenig investiert. Oft wurden Lehrlinge nur als Ersatz einer Vollzeitkraft gesehen, ohne ihnen die so wichtige Ausbildung wirklich zu ermöglichen.

Haben wir heute genug ehemalige Lehrlinge in Führungspositionen?
Gibt es Sie überhaupt noch?

Ich werde mich mit dem Thema Lehrlingsausbildung in nächster Zeit  noch etwas näher befassen und dazu auch Beteiligte hier zu Wort kommen lassen. Im Vertriebsmeeting musste ich leider auch erfahren, dass angebotene Arbeitsplätze für Lehrlinge in der Zentrale anscheinend wegen mangelnder Kommunikation heuer nicht vergeben wurden. Das ins Leben gerufene “Lehrlingsentwicklungsprogramm Vertrieb” sah vor, jedes Jahr zumindest einem Lehrling vom Vertrieb die Chance zu geben in der Service-Organisation in einer oder mehreren Abteilungen seine Karriere durchzustarten. Einen erfolgreichen Absolventen dieses Programmes gibt es schon. Ein Weiterer ist gerade dabei  in der Zentrale Fuß zu fassen. Wer dies war/ist erfahrt ihr in einem extra Bericht zu diesem Programm.

Das Ziel eines jeden Unternehmens muss es sein: gute Mitarbeiter langfristig an sich zu binden und Sie mittels Schulungen etc. noch stärker zu machen. Nur mit dieser Einstellung haben die Investitionen für Personalentwicklung auch wirklich Sinn.

“Employer Branding” ist heute, wie damals in den späten 90ern, wieder ein großes Thema. Das Image des Arbeitgebers muss positiv positioniert sein. Dann bewerben sich mit größerer Wahrscheinlichkeit auch die passenden Mitarbeiter, da sie sich mit der Unternehmenskultur identifizieren. Die Leistungsbereitschaft und emotionale Bindung von zufriedenen Mitarbeitern wirkt sich dann auch positiv auf das Geschäftsergebnis aus. “Mitarbeiter-Benefits” allein sind  keine langfristigen Faktoren.

Mitarbeiter müssen wissen warum sie für das Unternehmen arbeiten, welchen Sinn es macht und welchen Nutzen sie daraus ziehen können.

Für den Erfolg eines Unternehmens sind die Menschen entscheidend, die dem Unternehmen Ihre Arbeitskraft zur Verfügung stellen.

“Unsere Mitarbeiter sind unser wertvollstes Kapital!”

Dieser Satz ist in Geschäftsberichten oder Unternehmensvorstellungen oft zu lesen.
Leider bleibt es aber oft bei dieser Floskel.

Ein Unternehmen in das Zeitalter “Morgen” zu führen, heißt natürlich auch jetzt Entscheidungen zu treffen deren Auswirkungen erst morgen oder übermorgen zu sehen werden sein. Dennoch sollten sie für alle transparent dargelegt und klar nachvollziehbar sein.

NEIN – zur Sonntagsarbeit ! Abstimmung jetzt in Wien

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Lieber Kollege,
Liebe Kollegin!

Die Wiener Wirtschaftskammer und Tourismusverbände machen aktuell Druck für eine Sonntagsöffnung im Handel.
Die Interessen und Bedürfnisse der Beschäftigten spielen dabei offenbar keine Rolle.
Das können und wollen wir nicht tatenlos hinnehmen, denn schließlich sind es wir Handelsangestellte, die dann am Sonntag auf Freizeit, Erholung und Familienleben verzichten müssen.

JETZT ZÄHLT DEINE STIMME!!!

Gemeinsam mit unserer Gewerkschaft GPA-djp und der Arbeiterkammer organisieren wir daher von 2. bis 13. März eine Urabstimmung zur Sonntagsöffnung unter allen Handelsangestellten in den Wiener Verkaufsstellen.

Je mehr Handelsangestellte teilnehmen, desto besser kann unsere Gewerkschaft unsere Interessen durchsetzen und desto stärker ist das Auftreten in dieser Frage gegenüber Wirtschaft und Politik.

Daher bitten wir dich unbedingt an dieser Abstimmung teilzunehmen!

Ab morgen werden die Stimmzetteln mit Rücksendekuverts per Post an Euch geschickt!

Bei Fragen meldet euch gleich !

DANKE

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6. Urlaubswoche prüfen!!!

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6. Urlaubswoche?

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Liebe Kollegen und Kolleginnen,

im Zuge unserer Recherchen haben wir bemerkt, dass nicht immer alle “langdienenden Mitarbeiter” auch ihr Recht auf die zusätzliche 6. Urlaubswoche bekommen.

Wir bitten jeden Einzelnen von euch dies in eurem eigenen Interesse im PEP zu prüfen!
z.B. 6 Tage/Woche = Urlaubsanspruch 36 Tage

Ab dem 26. anrechenbaren Dienstjahr habt ihr Anspruch darauf.

Für heuer heißt das konkret:
Alle Jahrgänge mit Eintrittsdatum z.b 1990 erfüllen mit 2015 schon 25 Dienstjahre. Wenn Ihr davor schon 1 Jahr gearbeitet habt bzw. eine schulische Ausbildung nach der 9. Schulstufe gemacht habt, habt ihr ein Recht darauf.

Bis max. 5 Jahre können aus Vordienstzeiten anderer Arbeitgeber angerechnet werden (mind. 6 Monate beschäftigt)

Bis max. 4 Jahre können aus Schulzeiten angerechnet werden. Ausnahme: Hochschulstudium max. 5 Jahre.

Wenn beides zusammentrifft sind es max. 7 Jahre (5J. Arbeit , 2J. Schule)

Für weitere Informationen und Vorgehensweise wendet euch an uns oder reicht eure Unterlagen gleich bei der Personalabteilung direkt ein, damit ihr hierfür schnellstmöglich richtig eingestuft werdet!

Allgemeine Urlaubsinfo

https://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=QBPi_JVJvng

Quelle: Youtube Kanal der Arbeiterkammer