Liebe Kollegin,
lieber Kollege!
Die Änderung des Arbeitsruhegesetzes ist mit 22.03.2019 in Kraft getreten.
Der Karfreitag ist nun für sämtliche Beschäftigte KEIN Feiertag mehr,
stattdessen kann nur ein individueller Urlaubstag verbraucht werden.
Dieser ist vom gewöhnlichen Urlaubsanspruch zu bestreiten.
Arbeitnehmer die heuer ihren “persönlichen Feiertag” am Karfreitag, 19.04.2019 antreten möchten, müssen diesen beim Arbeitgeber bis spätestens 5.April 2019 schriftlich bekannt geben.
Nach aktueller Rechtslage gilt für alle Mitarbeiter, die nun einen anderen frei wählbaren Tag bzw. den Karfreitag im nächsten Jahr als individuellen Urlaubstag planen möchten, diesen allerdings mindestens 3 Monate vorher schriftlich bekannt zu geben, um Ihn dann auch ohne Einwand konsumieren zu können.
Da diese Regelung einige juristische Unsicherheiten durch die Vermischung von Feiertags- und Urlaubsregelungen mit sich bringt prüfen ÖGB und AK mögliche rechtliche Schritte.
Die faire und sinnvollste Lösung wäre der Feiertag für alle.
Jahrzehnte gab es nie Diskussion um diesen Tag. Warum bleibt es nicht so wie es war, nur weil sich einer Aufregt und dieses zur Debatte bringt!?!? Ich persönlich hatte kein Problem damit an diesem Tag arbeiten zu gehen, wo andere einen Feiertag hatten. Ich finde das Alles als Kasperletheater.