Die Änderung des Arbeitsruhegesetzes ist mit 22.03.2019 in Kraft getreten.
Der Karfreitag ist nun für sämtliche Beschäftigte KEIN Feiertag mehr,
stattdessen kann nur ein individueller Urlaubstag verbraucht werden.
Dieser ist vom gewöhnlichen Urlaubsanspruch zu bestreiten.
Arbeitnehmer die heuer ihren “persönlichen Feiertag” am Karfreitag, 19.04.2019 antreten möchten, müssen diesen beim Arbeitgeber bis spätestens 5.April 2019 schriftlich bekannt geben.
Nach aktueller Rechtslage gilt für alle Mitarbeiter, die nun einen anderen frei wählbaren Tag bzw. den Karfreitag im nächsten Jahr als individuellen Urlaubstag planen möchten, diesen allerdings mindestens 3 Monate vorher schriftlich bekannt zu geben, um Ihn dann auch ohne Einwand konsumieren zu können.
Da diese Regelung einige juristische Unsicherheiten durch die Vermischung von Feiertags- und Urlaubsregelungen mit sich bringt prüfen ÖGB und AK mögliche rechtliche Schritte.
Die faire und sinnvollste Lösung wäre der Feiertag für alle.
Vor uns steht die wichtigste AK-Wahl seit langem. Die politische Lage bleibt unsicher: Die Bundesregierung drängt die ArbeitnehmerInnen-Vertretungen in Institutionen wie Sozialversicherung, Nationalbank oder Insolvenzentgeltsicherungsfonds zurück. Auch eine Senkung des AK-Beitrags steht weiterhin im Raum. Eine solche würde, wie wir wissen, unseren Mitgliedern nur wenige Euro ersparen, sie aber ungleich mehr an wertvollen AK-Leistungen kosten. Unsere Mitglieder sind mit dem Beitrag sehr zufrieden, wie verschiedene Umfragen zeigen. Dennoch sprechen Regierungsvertreter immer wieder von einer Kürzung.
Die beste Antwort, die wir geben können, ist eine gelungene AK-Wahl mit möglichst hoher Beteiligung. Die Voraussetzungen sind nicht einfach. Umso wichtiger ist es, dass wir unsere ganze Kraft mobilisieren. Das Wahlbüro arbeitet bereits seit Monaten mit großem Einsatz. Doch vor allem in der heißen Phase vor der Wahl sind wir alle gefragt. Sagen wir es unseren beruflichen Kontakten, unseren Verwandten und Bekannten: Stärkt die AK, geht zur Wahl!
Österreich ist ein sicheres Land mit hervorragender Infrastruktur und einer florierenden Wirtschaft. Das ist auch der Arbeit von 3,7 Millionen Beschäftigten zu verdanken, und diese haben Anspruch auf eine faire Arbeitswelt.
ArbeitnehmerInnen haben Rechte – die AK ist ihr Sprachrohr und sorgt dafür, dass sie auch zu ihrem Recht kommen.
Die Pflichtmitgliedschaft sichert die Grundlage der AK. Nur wenn alle mit an Bord sind und zu einer solidarischen Finanzierung beitragen, kann die AK ihre Aufgabe als starke Interessenvertretung erfüllen.
Der Sozialstaat sichert den sozialen Frieden und ist das Rettungsseil, wenn doch einmal etwas passieren sollte. Die AK steht für einen starken Sozialstaat, der ausgebaut und nicht ausgehöhlt werden soll.
Wer die AK angreift, durchlöchert den Schutzschirm der arbeitenden Menschen. Je größer die Unterstützung ist, die die Arbeiterkammern durch ihre Mitglieder erfahren, desto stärker kann sie auftreten.
Die gemeinsame Erfolgsstory von Arbeiterkammer und Gewerkschaften
Wussten Sie, dass die Arbeiterkammern 1920 gegründet und durch das Arbeiterkammergesetz rechtlich verankert wurden? Die Gewerkschaften hatten zuvor bereits seit über einem halben Jahrhundert ein gesetzliches Schutzschild für die ArbeitnehmerInnen gefordert und sich tatkräftig dafür eingesetzt.
Wussten Sie, dass die Arbeiterkammern österreichweit – in Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften – die Interessen von über 3,7 Millionen ArbeitnehmerInnen und Angestellten gegenüber Wirtschaft und Regierung vertreten? In Wien hat die AK rund 950.000 Mitglieder.
Wussten Sie, dass es in Österreich bereits vor circa 150 Jahren die ersten Gewerkschaften gab? Damals waren die sogenannten „Richtungsgewerkschaften“ aber noch jeweils mit einer politischen Partei verbunden. Während der Zeit des Nationalsozialismus agierten sie im Untergrund für Freiheit Die gemeinsame Erfolgsstory von Arbeiterkammer und Gewerkschaften und Demokratie. Im April 1945 kam es dann zur Gründung des ÖGB.
Wussten Sie, dass die jahrzehntelange Partnerschaft von Arbeiterkammer und Gewerkschaften den ArbeitnehmerInnen unzählige Errungenschaften einbrachte? Den 8-Stunden-Arbeitstag, die 40-Stunden-Woche, fünf Wochen Urlaub, die Arbeitslosenversicherung, die Sozialversicherung, die Elternkarenz, den Konsumentenschutz und vieles mehr.
Wussten Sie, dass die intensive Zusammenarbeit zwischen AK und Gewerkschaften bis heute funktioniert? Die AK fördert die wirtschaftliche und soziale Lage der Beschäftigten. Die Gewerkschaften sorgen für faire Löhne und Arbeitsbedingungen in den Betrieben.
Anmerkung zur Wahldurchführung bei uns: In Wien werden wir die Wahlunterlagen persönlich übergeben. In allen anderen Bundesländern werden die Wahlberechtigten Ihre Unterlagen per Post erhalten und sollten dann so schnell wie möglich per Briefwahl oder in einem öffentlichen Wahllokal (in den Bundesländern zu erfragen – Großteils in den AK Beratungsstellen direkt) Ihre Stimme abgeben. Wir haben keine Wahllokale im Betrieb selbst.
Die zahlreichen Aktionen und Betriebsversammlungen in den letzten Tagen waren für diesen KV-Abschluss von großer Bedeutung. Euer Rückhalt und die große Unterstützung der Beschäftigten haben die entscheidende Bewegung bei den Arbeitgebern gebracht.
Wir konnten daher folgenden Abschluss erzielen:
· Die Gehälter im Handel steigen zwischen 2,5% und 3,2%
Ein Mindestbetrag von € 48,00 sichert eine Erhöhung von 3,03% für jede vierte Angestellte.
· Die Lehrlingsentschädigungen steigen im Durchschnitt um 8,1%
Unsere Forderung für die Lehrlinge wird zu 100% durch eine zweimalige Anhebung erfüllt.
· Die Anhebung der Gehälter gilt für beide Gehaltsgebiete.
Dieser Abschluss war uns nur aufgrund eines umfangreichen und attraktiven Pakets zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen möglich.
Folgende Regelungen werden im Kollektivvertrag verankert:
· Rechtsanspruch auf die 4-Tage Woche
Auf Antrag der Arbeitnehmerin ist die vereinbarte wöchentliche Normalarbeitszeit auf vier oder weniger Tage zu verteilen.
· Rechtsanspruch auf Altersteilzeit Will die Arbeitnehmerin die kontinuierliche Variante auf Altersteilzeit in Anspruch nehmen, muss der Arbeitgeber bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen einem Antrag zustimmen.
· Mehr Zeit für die Familie am 24. Dezember Künftig endet die Beschäftigung und damit die Normalarbeitszeit um 13:00 Uhr
· Rechtsanspruch auf Bildungskarenz
Die Arbeitgeberin hat einen Antrag auf Bildungskarenz zuzustimmen, wenn die definierten Voraussetzungen erfüllt sind.
· Die Anrechnung von Karenzzeiten auf dienstzeitabhängigen Ansprüchen wird von 10 auf 24 Monate angehoben Pflege- und Hospizkarenz wird noch zusätzlich angerechnet.
· Zahlreiche weitere Konkretisierungen im Kollektivvertrag wie z.B. bei der Blockfreizeit bringen Rechtsicherheit.
Alle Änderungen treten mit 01.01.2019 in Kraft.
Die neue Gehaltstabelle und weitere Infos werden in den nächsten Tagen zur Verfügung stehen.