Archiv der Kategorie: BR-Info Forstinger

Kunde oder Mitarbeiter? An wem hängt mehr? Für wen macht man mehr?

Dieser Beitrag wurde am von in
BR-Info Forstinger veröffentlicht.

Die Mitarbeiter sind das wertvollste Kapital eines Unternehmens!

Wenn man von den Leuten Pflichten fordert und ihnen keine Rechte zugestehen will, muss man sie gut bezahlen.

Johann Wolfgang von Goethe (1749-1832), dt. Dichter

In der aktuellen Wirtschaftslage ist die Bezahlung in den meisten Unternehmen eher schlecht bzw. wenn es Überzahlungen gibt, dann gibt es den Motivator Geld nur in geringem Ausmaß und von geringer Dauer.

Das Motto „Kunde ist König“ bzw. Verhalten bei Kundenreklamationen beschäftigt mittlerweile die ganze Gesellschaft. In den letzten Jahren wurde dies zu einem immer größer werdenden Thema.

Kundenbeschwerden werden unverschämter

Daher sind klare Regeln zum allgemeinen Umgang nötig.

Der Kunde ist König? Und Sie sind der Chef!
Erzwungene Freundlichkeit ist auch keine Lösung.

Oft wird in Firmen einfach die Autorität der Mitarbeiter durch Entscheidung einer zentralen Leitstelle untergraben. Verständlich, dass man hier als Mitarbeiter dann gefrustet ist, weil einerseits wird verlangt selbstsändig im Sinne des Unternehmens und dem Gesetz zu denken und zu agieren – andererseits bekommt man dann aber keine Unterstützung bzw. werden ohnehin Entscheidung wieder revidiert. Muss ein Kunde immer alles bekommen? Kein Unternehmen möchte eine „schlechte“ Nachrede, aber meiner Meinung nach darf der Kunde nur dann König sein, wenn er tatsächlich im Recht ist und sich auch wie einer benimmt!

Es gibt leider immer wieder Vorfälle, wo Mitarbeiter sich schreckliche Dinge von Kunden gefallen lassen müssen und seitens der Vorgesetzten leider oft keinerlei Rückhalt kommt.

  • Das soll die Moral stärken?

Die Sicht der Mitarbeiter sieht dann so aus:

„Hab ich das richtig verstanden? Das Unternehmen hält zu launischen, unvernünftigen, wütenden, fordernden Kunden anstatt zu mir, seinem loyalen Angestellten?
Und das soll den Kundenservice verbessern? – Ich glaube nicht!

Auch die Floskel „Der Kunde hat immer recht“ wurde eingeführt um sowohl den Kunden, als auch den Angestellten einzureden, einen guten Service zu bieten. Glücklicherweise geben immer mehr Unternehmen diese strenge Sichtweise auf, da Sie ironischerweise zu schlechterem Kundenservice führt:

  • Es macht Mitarbeiter unglücklich

In einer richtigen und hochwertigen Kultur gibt es klare Regeln und Grenzen die eine Entscheidung dann klar nachvollziehbar macht auch wenn sie einmal „gegen“ einen Kunden ist. (z.B. Umtausch ohne Rechnungsbeleg, Fristen von Retournahmen bei Bestellungen, Verhalten bei persönliche Beleidigungen von Kunden, Abbruch des Gesprächs und Meldung an Vorgesetzte bzw. Verweisen des Kunden an eine andere Stellen usw.)

Es gibt viele dieser Beispiel, die zeigen, dass es sinnvoll und besser ist zu den Mitarbeitern zu stehen.

Gordon Bethuner – Continental Airlines sagte dazu:

“Wenn wir auf einen Kunden treffen, den wir nicht zufrieden stellen können, verhalten wir uns immer loyal zu unseren Angestellten. Die müssen sich jeden Tag mit solchen Situationen herumschlagen. Nur weil jemand ein Flugticket kauft, gibt ihm das noch lange nicht das Recht, unsere Angestellten zu beleidigen…

Wir haben jeden Monat so um die drei Millionen Passagiere. Einer oder zwei von ihnen sind meist unvernünftige und anstrengende Idioten. Wenn du vor der Entscheidung stehst, entweder deine Mitarbeiter zu unterstützen, welche jeden Tag für dich arbeiten und dafür sorgen, dass dein Produkt das ist, was es ist, oder zu irgendeinem wütenden Idioten, der einen Freiflug nach Paris verlangt, nur weil dir die Erdnüsse ausgegangen sind, für wen wirst du dich entscheiden?

Du kannst deine Angestellten nicht wie Leibeigene behandeln.
Du musst sie wertschätzen…wenn sie denken, dass du sie nicht unterstützen wirst, dann kann sogar das kleinste Problem zu Unmut führen.

Natürlich gibt es auch viele Beispiele für schlechte Angestellte, die den Kunden wirklich schlechten Service bieten. Das Problem, zu glauben es damit zu lösen und zu verkünden der Kunde hat immer Recht und ist König, finde ich leider kontraproduktiv.”

Aggressiven Kunden nutzen dieses System aus und haben unfaire Vorteil dadurch.

Es bedeutet außerdem, dass Kunden, die dieses Motto missbrauchen, besser behandelt werden und bessere Konditionen bekommen als diplomatische Kunden. Es macht viel mehr Sinn, zu den netten Kunden nett zu sein, damit DIESE wiederkommen. Mir ist klar, dass wir jeden Kunden brauchen, aber die Moral der Mitarbeiter ist garantiert wichtiger, da diese sich und die Firma sonst immer mehr aufgeben bzw. einfach nicht die optimale Leistung abrufen.

  • Einige Kunden schaden dem Geschäft

Es wird immer Kunden geben die NIE zufrieden sind und sich IMMER schlecht behandelt fühlen. Diese verbreiten aber immer negative Stimmung und versuchen die Firma nur auszunutzen – sehen sich daher immer im Recht – und mit dieser Politik verstärken wir bei uns doch nur diese „Kundenunkultur“. Die Mitarbeiter werden dadurch immer wieder sehr stark psychisch belastet.

  • Es führt zu schlechtem Kundenservice

Glückliche Angestellte leisten besseren Kundenservice weil:

Ihnen andere Menschen wichtig sind (sprich: die Kunden)

Sie mehr Energie haben

Sie glücklicher sind, es also mehr Spaß macht mit ihnen zu reden und zusammenzuarbeiten

Sie motivierter sind

Wenn das Unternehmen jedoch immer zu den Kunden hilft anstatt zu den eigenen Angestellten, vermittelt das die Botschaft, dass:

Die Angestellten nicht geschätzt werden

Es nicht wichtig ist, Angestellte fair zu behandeln

Angestellte keinen Anspruch darauf haben, von den Kunden mit Respekt behandelt zu werden

Angestellte sich von den Kunden alles gefallen lassen müssen

Wenn diese Einstellung vorherrscht, wird den Angestellten der Service egal. An diesem Punkt ist guter Service fast unmöglich. Das Beste, worauf Kunden hoffen können, ist vorgetäuschter „guter” Service und oberflächliche Höflichkeit.

  • Das Motto sollte lauten:

„Hilf zu deinen Leuten und die Kunden werden für sie an erster Stelle stehen!“

Der Kunde soll als gleichwertiger Partner auf einer Augenhöhe mit unseren Mitarbeitern stehen. Sonst funktioniert ein Win-Win Verhältnis nicht.

Besagt ja schon allein die Transaktionsanalyse (Kommunikation Erwachsener-Erwachsener und nicht, dass sich einer davon immer unterordnen muss wie ein Kind)

Am Ende des Tages kann nur ein glücklicher und nicht im Stich gelassener Mitarbeiter die Verkaufserfolge bringen, die man von ihm erwartet.

Weitere Links zum Thema Kunde und menchlicher Umgang mit Mitarbeitern und Kunden:

Kassiere leiden immer mehr
Kundenorientierung und Menschlichkeit

Quellen: Wirtschaftsblatt.at, Sinnvollesbewirken.at, Heise.de, Zeit.de,  Huffingtonpost.de, Aphorismen.de, Inspirationen vom Buch: Von den Besten lernen. Die 30 Erfolgsgeheimnisse der Führungelite (Thomas J. Neff & James M. Citrin)

1 Jahr Betriebsratsarbeit AKTIV

Dieser Beitrag wurde am von in
BR-Info Forstinger veröffentlicht.

Am 01.10.2015 war es nun soweit!

1 Jahr nach dem Beginn der aktiven Betriebsratsarbeit schauen wir auf ein bewegtes Jahr zurück. Einiges konnte schon zum Positiven gewandt werden – der Kurs geht dementsprechend weiter, auch wenn wir immer wieder vor neuen großen und kleinen Herausforderungen stehen, werden wir diese Hürden nehmen und hinter uns lassen um für eine stabile Zukunft und einem fairem Umgang mit uns Mitarbeiter & Mitarbeiterinnen zu sorgen.

Nicht nur der Kunde darf im Mittelpunkt der Interessen stehen.

Gerade die Belegschaft hat es verdient immer wertschätzend und gerecht behandelt und unterstützt zu werden. Schließlich kann nur eine positive Stimmung bei den Mitarbeitern auch auf Kunden gut übertragen werden.

Jedem das ihm zustehende Recht!

Anbei der BR-Info Flyer zum Jahresrückblick, welcher auch versendet und bei diversen Veranstaltungen aufgelegt wird.  FLYER JAHRESRÜCKBLICK 2015

Endergebnis Umfrage Betriebsurlaub

Dieser Beitrag wurde am von in
BR-Info Forstinger veröffentlicht.

Hier könnt Ihr das Endergebnis vom 27.08.2015 zur Umfrage “Betriebsurlaub Zentrale” sehen: —> Hier klicken <—

 

Zur Info: Es haben 46 Personen daran teilgenommen.

Neue Umfrage zu regionalen Teilversammlungen

Dieser Beitrag wurde am von in
BR-Info Forstinger veröffentlicht.

Liebe Kollegin,
lieber Kollege,

da es uns aufgrund der Betriebsgröße und des sehr weit verbreiteten Filialnetzes nicht möglich ist eine gemeinsame Betriebsversammlung zu organisieren, möchten wir dies, wie im Vorjahr auch wieder mit Teilversammlungen ermöglichen.

Hierzu wurde eine kurze Umfrage entworfen um festzustellen, wie groß das Interesse, Reisebereitschaft und die Unterstützung bei der Organisation ist.

Wir bitten daher um zahlreiche Teilnahme.

Bitte auch eure Kollegen/Kolleginnen darauf hinweisen.

zu den Umfragen

Danke

Arbeitszeitaufzeichnungen müssen korrekt geführt werden!

Dieser Beitrag wurde am von in
BR-Info Forstinger veröffentlicht.

Liebe Kollegen und Kolleginnen,

aufgrund mehrerer Anfragen sowohl aus den Filialen, als auch aus der Service-Organisation zum Thema Arbeitszeitaufzeichnungen hier eine kurze Zusammenfassung:

Arbeitszeitaufzeichnungen müssen gemäß §26 AZG (Arbeitszeitgesetz) aufgezeichnet werden.

Es ist vollkommend egal, welchen Vertrag man hat .

Ob echte oder unechte ( “All-Inn”) Überstundenpauschale, Gleitzeit usw…

Die Arbeitszeit muss IMMER LÜCKENLOS aufgezeichnet werden.

Man hat je nach Vertrag natürlich nicht unbedingt den Anspruch auf Abgeltung aller Stunden – dennoch müssen Sie erfasst werden ( PEP oder Kelio)

Hier gilt besondere Vorsicht bei Arbeiten von zu Hause mittels Laptop bzw. Rufbereitschaft.
Ein Login per VPN-Verbindung zeichnet KEINE Arbeitszeit auf. Hier müssen eigene händische Aufzeichnungen geführt werden und dann im Stundenaufzeichnungssystem nachgetragen werden!

Siehe hierzu:
Info zur Arbeitszeitaufzeichnung der Wirtschaftskammer Österreich

Info und Zeitspeicherspeichertool der Arbeiterkammer

Download Formular zur eigenen Aufzeichnung des Arbeitsinspektorats

Gibt es “Hitzefrei” ?

Dieser Beitrag wurde am von in
BR-Info Forstinger veröffentlicht.

Der Sommerbeginn hatte es bereits in sich was die Temperaturen betrifft.
Des/der einen Freud, ist des/der anderen Leid, heißt es bekanntermaßen.
Während sich UrlauberInnen über die sommerlichen Temperaturen freuen, sind sie im Arbeitsalltag oft schwer auszuhalten. Der Großteil des Sommers liegt noch vor uns und weitere Hitzewellen sind nicht ausgeschlossen.

Da es keinen Anspruch auf „Hitzeferien“ gibt und ArbeitnehmerInnen auch bei Außentemperaturen von 35 Grad oder mehr an ihrem Arbeitsplatz ausharren müssen, haben wir hier einige Tipps für das Arbeiten bei Hitze in der Broschüre “SVP-Info Nr.03/2013” der Arbeiterkammer zum Download – unter diesem Link!

Wir wurden informiert, dass zusätzlich zum Trinkwasser in den Filialen auch Mineralwasser seitens der GF genehmigt wurde. Dort wo es Ventilatoren gibt sind diese natürlich mit Absprache der Mitarbeiterinnen auch einzusetzen.  In Filialen in denen es diesbezüglich keine Hilfsmittel gibt, raten wir euch dringend mit eurem nächsten Vorgesetzten, einer Sicherheitsvertrauensperson oder uns dem Betriebsrat Kontakt aufzunehmen um Abhilfe zu schaffen.

Auch eine oftmals diskutierte alte nie schriftlich festgehaltene “Meinung”, dass Marktleiter immer lange Hosen tragen müssen – gibt es nicht als Vorschrift.

Jede/r MitarbeiterIn ist allerdings schon dazu verpflichtet auf ein ordnungsgemäßes Auftreten gegenüber den Kunden  zu achten – daher bitte keine Badeschlapfen, Badehosen usw.!

Kommunikationen per Mail , Meldung von Kündigung durch AN

Dieser Beitrag wurde am von in
BR-Info Forstinger veröffentlicht.

Aus gegebenem Anlass möchten wir Euch bitten bzw. zu eurem eigenen Interesse nahe legen bei diverser Kommunikation mit Vorgesetzten bzgl. Kündigung (egal ob durch Arbeitnehmer oder Arbeitgeber), Probezeiten, Gehaltsabsprachen, Verwarnungen, versprochene Position (Tätigkeitsänderung) und dergleichen immer einen von uns Betriebsräten in CC zu setzen.

Auch in BCC möglich, wenn Ihr nicht wollt, dass euer Gesprächspartner weiß, dass wir eine Kopie vom Schriftverkehr bekommen. Bitte auch keine mündlichen Absprachen ohne Zeugen treffen – alles schriftlich vereinbaren.

Im E-Mail Verteiler findet Ihr jeden von uns. Weiters ist auch die allgemeine Adresse betriebsrat@forstinger.co.at möglich.

VORSICHT BEI UNTERSCHRIFTEN!

Dieser Beitrag wurde am von in
BR-Info Forstinger veröffentlicht.

Liebe Kollegen,
liebe Kolleginnen

wir möchten hier wieder ausdrücklich darauf hinweisen:

KEINE UNTERSCHRIFTEN SOFORT LEISTEN

Niemand kann euch dazu zwingen, denn unterschreiben bedeutet, dass Ihr freiwillig zustimmt!

Auch ein “Nahelegen” und Drängen auf eine sofortige Entscheidung ist unzulässig.

Ihr habt immer die Möglichkeit zu überlegen, nachzufragen und euch über eure Rechte zu erkundigen. -> Nehmt euch Bedenkzeit!!!

Es gibt so viele Dokumente, wo einem vorgegaukelt wird – “Das ist ein einmaliges Angebot und man hat erhebliche Vorteile dadurch…”

Sei es eine Fristlose Entlassung, unberechtigte vorzeitige Austritte, Stundenkürzungen, einvernehmliche Auflösungen usw. – überlegt, bevor Ihr unterschreibt und zieht eine Interessensvertretung bei. Angebote der einvernehmlichen Lösungen müssen aufrecht bleiben, wenn man die Bedenkzeit mit Zuziehung des Betriebsrats , der Arbeiterkammer (Tel 01/501 650) oder der Gewerkschaft GPA-DJP (Tel 01/050301-301) fordert. Hier gilt die Frist von 2 Werktagen (der Tag an dem die Beratung verlangt wird zählt NICHT mit) – Sollte dennoch eine einvernehmliche Auflösung innerhalb dieser 2 Tage stattfinden, ist diese rechtsunwirksam!
Innerhalb einer Woche kann die Ungültigkeit beim Arbeitgeber und innerhalb von 3 Monaten bei Gericht noch geltend gemacht werden.

Die Gespräche mit der Interessensvertretung eurer Wahl ist IMMER VERTRAULICH.
Aktiv wird diese ohnehin erst mit eurem direkten Auftrag.

Auch wenn Ihr von euch aus etwas veranlassen wollt – erkundigt euch vorher.
Es gibt immer hilfreiche Tipps.

Eine bereits geleistete Unterschrift ist kaum mehr bzw. nur sehr schwer zu revidieren.

Was ist Altersteilzeit? Gibt es das bei uns?

Dieser Beitrag wurde am von in
BR-Info Forstinger veröffentlicht.

Liebe Kollegen,
liebe Kolleginnen!

Es freut uns Euch mitteilen zu können, dass auch in unserem Unternehmen die Möglichkeit für die kontinuierliche Altersteilzeit besteht. Da wir in letzter Zeit immer häufiger Anfragen zu diesem Thema haben, widme ich Diesem hier auch einen Beitrag mit den wichtigsten Erstinformationen.

Grundsätzlich kann die Arbeitszeit um 40-60% verkürzt werden.
In unserem Fall von 38,5 Stunden auf 15,4 bis 23,1 Stunden/Woche.

Das Entgelt bleibt jedoch bis zu 80% erhalten.

Einfaches Beispiel:

Bisheriger Verdienst der letzten 12 Monate Vollzeit im Schnitt € 2000 brutto.

Bei 50% Kürzung der Arbeitszeit entsteht ein Anspruch auf Entgelt in Höhe von € 1000 brutto.

Zusätzlich gibt es aber vom Weggefallenen 50% Lohnausgleich – also € 500 brutto.

Demnach liegt der monatliche Bruttobezug dann bei € 1500.-

Weitere Vorteile sind:
– Anspruch Abfertigung ALT wird vor der Zeit der Herabsetzung vom Vollzeit-Gehalt berechnet.
– Sozialversicherungsbeiträge werden ebenfalls auf Grundlage des Einkommens vor Herabsetzung der Arbeitszeit vom Arbeitgeber weiterhin entrichtet.
Somit gibt es auch keine Änderung bei der Pension, Krankengeld, Versehrtenrente, Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe.
– Vollständige Insolvenz-Ausfallgeldsicherung

Grundvoraussetzung:

Mindestens 25 Wochenstunden Arbeitszeit in den letzten 12 Monaten

Der frühestmögliche Antrittszeitpunkt ist sieben Jahre vor der Regelpension. (aber nur max. 5 Jahre andauernd)

Das Zugangsalter für Männer beträgt 58 Jahre.

Frauen, die am 1.12.1963 oder früher geboren sind, können ab 53 Jahren mit einer Altersteilzeit beginnen. Die sukzessive Anhebung des Regelpensionsalters für später geborene Frauen bewirkt somit ein späteres Zugangsalter für die Altersteilzeit. (siehe Infoblatt AMS)

Ein Bescheid der PVA (Pensionsversicherungsanstalt) mit dem Stichtag des Pensionsantritts. (vorab besorgen!)

Schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
(Ausarbeitung erfolgt in der Personalabteilung)

Die endgültige Zustimmung erfolgt danach durch das AMS nach positiver Prüfung aller Faktoren

Wenn Ihr diesbezüglich Fragen habt, könnt Ihr euch gerne an uns wenden.

Ich empfehle ohnehin allen, die von der Personalabteilung dann ausgearbeiteten Altersteilzeitverträge VOR Unterschrift trotzdem prüfen zu lassen.

ACHTUNG – Achtet auch auf den Stichtag des Antritts – hier gibt es unterschiedliche Berechnungen des Urlaubs- / Weihnachts- / Jubiläumsgeldes. Eine schriftliche Regelung dazu ist unbedingt empfehlenswert. Wir beraten gerne.

Bitte IMMER egal wobei – NICHTS SOFORT UNTERSCHREIBEN!
(außer es gibt eine vom Himmel gefallene Lohnerhöhung ohne Forderungen natürlich)

Man darf immer mit seiner Interessensvertretung darüber beraten.

Detailliertere und aktuelle Informationen findet Ihr dazu bei:

Arbeiterkammer

AMS