Archiv der Kategorie: Allgemeine News
Geschützt: Betriebsratskonferenzen und 3.Verhandlungsrunde zum Kollektivvertrag
Geschützt: Wir verhandeln wieder… Zukunft im Handel – KV 2020
Freizeit Check & Gewinnspiel
Gerade in der Sommerzeit sind Freizeit und Urlaub eines der wichtigsten Themen.
Um dem Stress und gesundheitsgefährdenden Arbeitszeiten entgegenzuwirken wird klarer, dass die Freizeit einen immer höheren Stellenwert einnimmt.
Dienstpläne müssen ja mindestens 14 Tage im Voraus bekannt sein, um eben diese dringend notwenidgen Freizeitphasen auch planen zu können. Kurzfristige Abänderungen des Dienstplans sind sofern kein erheblicher wirtschaftlicher Schaden droht, nur mit Einverständnis der Arbeitnehmer möglich, sofern keine berücksichtigungsürdigen Interessen entgegenstehen.
Urlaub kann grundsätzlich nur einvernehmlich vereinbart werden.
Sollte eine Vereinbarung schwierig werden bitte kontaktiert uns bzw. eure Interessensvertretung. Wenn der Urlaubswunsch zumindest 3 Monate vorher beantragt wird, kann er unter bestimmten Voraussetzungen auch einseitig angetreten werden.
Wie bei allem gilt auch hier die Devise ” Wer schreibt – Der bleibt! ”
Um spätere Diskussionen zu vermeiden empfiehlt es sich immer alles schriftlich zu vereinbaren.
—> Hier gehts zum Freizeit-Check & Gewinnspiel<—
Airfest Flugplatz Bad Vöslau
Es gibt wie in den Vorjahren wieder vergünstigte Betriebsrat-Tagestickets mit mehr als 25% Ermäßigung zu bestellen.
Am 15. und 16. Juni am Flugplatz Bad Vöslau ist es wieder soweit.
Alle Infos dazu findet Ihr unter:
www.airfest.at
Wir haben die Möglichkeit die Tagestickets um € 18.- statt € 25.- zu bekommen.
Die Parkgebühr je PKW/Motorrad sind € 5.- und können vorab oder dann auch erst vor Ort entrichtet werden.
Kinder bis zum vollendeten 14.Lebensjahr haben freien Eintritt.
Bei Interesse bitte mir bis zum 28.5. fix Bescheid geben.
AK Bildungsförderungen auch 2019 nicht vergessen !
Als AK Mitglied erhalten Sie in vielen Bundesländern Geld zur Teilnahme an ausgewählten Weiterbildungskursen.
Auch Lehrlinge, Eltern in Karenz, und geringfügig Beschäftigte können die Unterstützung in Anspruch nehmen. Hierzu bitte mit den zuständigen Regionalstellen Kontakt aufnehmen.
Wien
Die AK Wien erleichtert mit dem AK Bildungsgutschein den Zugang zur Weiterbildung. Es werden Kurse in den Bereichen Digitalisierung/IT, Arbeitstechniken, Bausteine beruflicher Weiterbildung, Arbeitsumfeld, Sprachen und das Nachholen von Abschlüssen gefördert.
z.B. für 2019 gibt es jetzt € 120 für alle AN € 170 für AN in Elternkarenz, plus €120 Digi-Bonus
Anforderung unter 0800 311 311 oder hier —— >> online <<——
Niederösterreich
Die AK Niederösterreich fördert verschiedene Ausbildungen in unterschiedlicher Höhe. Die geförderten Kurse sind unter anderem aus den Bereichen Gesundheit, EDV, Sprachen und Zweiter Bildungsweg. Außerdem werden auch universitäre Abschlussarbeiten gefördert.
Tirol
Die AK Tirol fördert EDV-Grundkurse bis zum Computerführerschein mit bis zu 400 Euro. Darüber hinaus gibt es Stipendien für das Nachholen von Bildungsabschlüssen sowie Stipendien für SchülerInnen, Lehrlinge, Studierende und AK Mitglieder in beruflicher Aus- und Weiterbildung.
Salzburg
Die AK Salzburg unterstützt wissenschaftliche Abschlussarbeiten an Universitäten und Fachhochschulen ab dem Master-Level.
Vorarlberg
Das BFI der AK Vorarlberg bietet AK Mitgliedern Kurse zu ermäßigten Preisen. Mit dem Vorarlberger Bildungszuschuss wird die berufliche Weiterbildung gefördert – von der Berufsreifeprüfung bis zum Bildungskonto für Vollzeitausbildungen.
Sie sind in Karenz?
Für Eltern in Karenz gibt es in einigen Bundesländern zusätzlich Hilfe, um sich bereits in der Karenz auf den Wiedereinstieg ins Berufsleben vorbereiten zu können.
Feiertagsdebatte zum #Karfreitag
Liebe Kollegin,
lieber Kollege!
Die Änderung des Arbeitsruhegesetzes ist mit 22.03.2019 in Kraft getreten.
Der Karfreitag ist nun für sämtliche Beschäftigte KEIN Feiertag mehr,
stattdessen kann nur ein individueller Urlaubstag verbraucht werden.
Dieser ist vom gewöhnlichen Urlaubsanspruch zu bestreiten.
Arbeitnehmer die heuer ihren “persönlichen Feiertag” am Karfreitag, 19.04.2019 antreten möchten, müssen diesen beim Arbeitgeber bis spätestens 5.April 2019 schriftlich bekannt geben.
Nach aktueller Rechtslage gilt für alle Mitarbeiter, die nun einen anderen frei wählbaren Tag bzw. den Karfreitag im nächsten Jahr als individuellen Urlaubstag planen möchten, diesen allerdings mindestens 3 Monate vorher schriftlich bekannt zu geben, um Ihn dann auch ohne Einwand konsumieren zu können.
Da diese Regelung einige juristische Unsicherheiten durch die Vermischung von Feiertags- und Urlaubsregelungen mit sich bringt prüfen ÖGB und AK mögliche rechtliche Schritte.
Die faire und sinnvollste Lösung wäre der Feiertag für alle.
Einigung bei KV Verhandlung für 2019 erreicht !
Die zahlreichen Aktionen und Betriebsversammlungen in den letzten Tagen waren für diesen KV-Abschluss von großer Bedeutung. Euer Rückhalt und die große Unterstützung der Beschäftigten haben die entscheidende Bewegung bei den Arbeitgebern gebracht.
Wir konnten daher folgenden Abschluss erzielen:
· Die Gehälter im Handel steigen zwischen 2,5% und 3,2%
Ein Mindestbetrag von € 48,00 sichert eine Erhöhung von 3,03% für jede vierte Angestellte.
· Die Lehrlingsentschädigungen steigen im Durchschnitt um 8,1%
Unsere Forderung für die Lehrlinge wird zu 100% durch eine zweimalige Anhebung erfüllt.
· Die Anhebung der Gehälter gilt für beide Gehaltsgebiete.
Dieser Abschluss war uns nur aufgrund eines umfangreichen und attraktiven Pakets zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen möglich.
Folgende Regelungen werden im Kollektivvertrag verankert:
· Rechtsanspruch auf die 4-Tage Woche
Auf Antrag der Arbeitnehmerin ist die vereinbarte wöchentliche Normalarbeitszeit auf vier oder weniger Tage zu verteilen.
· Rechtsanspruch auf Altersteilzeit
Will die Arbeitnehmerin die kontinuierliche Variante auf Altersteilzeit in Anspruch nehmen, muss der Arbeitgeber bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen einem Antrag zustimmen.
· Mehr Zeit für die Familie am 24. Dezember
Künftig endet die Beschäftigung und damit die Normalarbeitszeit um 13:00 Uhr
· Rechtsanspruch auf Bildungskarenz
Die Arbeitgeberin hat einen Antrag auf Bildungskarenz zuzustimmen, wenn die definierten Voraussetzungen erfüllt sind.
· Die Anrechnung von Karenzzeiten auf dienstzeitabhängigen Ansprüchen wird von 10 auf 24 Monate angehoben
Pflege- und Hospizkarenz wird noch zusätzlich angerechnet.
· Zahlreiche weitere Konkretisierungen im Kollektivvertrag
wie z.B. bei der Blockfreizeit bringen Rechtsicherheit.
Alle Änderungen treten mit 01.01.2019 in Kraft.
Die neue Gehaltstabelle und weitere Infos werden in den nächsten Tagen zur Verfügung stehen.