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Über joachimzaunbauer

Betriebsratsvorsitzender seit 2014 - im Unternehmen seit 2005 - Ausbildungsfilialen 136, 042 - Filialleitung 126, 811

NEIN – zur Sonntagsarbeit ! Abstimmung jetzt in Wien

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BR-Info Forstinger veröffentlicht.

Lieber Kollege,
Liebe Kollegin!

Die Wiener Wirtschaftskammer und Tourismusverbände machen aktuell Druck für eine Sonntagsöffnung im Handel.
Die Interessen und Bedürfnisse der Beschäftigten spielen dabei offenbar keine Rolle.
Das können und wollen wir nicht tatenlos hinnehmen, denn schließlich sind es wir Handelsangestellte, die dann am Sonntag auf Freizeit, Erholung und Familienleben verzichten müssen.

JETZT ZÄHLT DEINE STIMME!!!

Gemeinsam mit unserer Gewerkschaft GPA-djp und der Arbeiterkammer organisieren wir daher von 2. bis 13. März eine Urabstimmung zur Sonntagsöffnung unter allen Handelsangestellten in den Wiener Verkaufsstellen.

Je mehr Handelsangestellte teilnehmen, desto besser kann unsere Gewerkschaft unsere Interessen durchsetzen und desto stärker ist das Auftreten in dieser Frage gegenüber Wirtschaft und Politik.

Daher bitten wir dich unbedingt an dieser Abstimmung teilzunehmen!

Ab morgen werden die Stimmzetteln mit Rücksendekuverts per Post an Euch geschickt!

Bei Fragen meldet euch gleich !

DANKE

Urabstimmung

6. Urlaubswoche prüfen!!!

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6. Urlaubswoche?

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Liebe Kollegen und Kolleginnen,

im Zuge unserer Recherchen haben wir bemerkt, dass nicht immer alle „langdienenden Mitarbeiter“ auch ihr Recht auf die zusätzliche 6. Urlaubswoche bekommen.

Wir bitten jeden Einzelnen von euch dies in eurem eigenen Interesse im PEP zu prüfen!
z.B. 6 Tage/Woche = Urlaubsanspruch 36 Tage

Ab dem 26. anrechenbaren Dienstjahr habt ihr Anspruch darauf.

Für heuer heißt das konkret:
Alle Jahrgänge mit Eintrittsdatum z.b 1990 erfüllen mit 2015 schon 25 Dienstjahre. Wenn Ihr davor schon 1 Jahr gearbeitet habt bzw. eine schulische Ausbildung nach der 9. Schulstufe gemacht habt, habt ihr ein Recht darauf.

Bis max. 5 Jahre können aus Vordienstzeiten anderer Arbeitgeber angerechnet werden (mind. 6 Monate beschäftigt)

Bis max. 4 Jahre können aus Schulzeiten angerechnet werden. Ausnahme: Hochschulstudium max. 5 Jahre.

Wenn beides zusammentrifft sind es max. 7 Jahre (5J. Arbeit , 2J. Schule)

Für weitere Informationen und Vorgehensweise wendet euch an uns oder reicht eure Unterlagen gleich bei der Personalabteilung direkt ein, damit ihr hierfür schnellstmöglich richtig eingestuft werdet!

Allgemeine Urlaubsinfo

Quelle: Youtube Kanal der Arbeiterkammer