Corona Omikron “Welle” – Kurzarbeit / Ausfallzeiten Sonderbetreuungszeit

Dieser Beitrag wurde am von in
Allgemeine News, BR-Info Forstinger veröffentlicht.

Liebe Kolleginnen,
liebe Kollegen,

die aktuelle Lage ist weiterhin für uns alle sehr strapazierend.
Nähere Infos zur Impfpflicht etc. folgen in einem gesonderten Beitrag.
Ausgangsbeschränkungen, Verschärfte Maßnahmen/Kontrollen belasten die Wirtschaft und damit auch unser Unternehmen stark. Daher gibt es eben das Modell der Kurzarbeit, welches uns die Beschäftigung/Dienstverhältnisse sichert. Wir evaluieren die aktuelle Situation ständig und greifen auf diese Maßnahme dennoch nur dann zurück, wenn es denn unbedingt notwendig ist.

Da aktuell wieder viele Kindergärten und Schulen Schließungen/Teilschließungen haben, möchten wir alle Eltern(aber auch pflegende Angehöige) hier auch nochmal unabhängig von der Kurzarbeit auf die Möglichkeit der Sonderbetreuungszeit hinweisen.

Klar, solang man in Kurzarbeit ist, kann man evtl. Ausfallzeiten ohnehin durch die Kurzarbeitsfehlzeiten ersetzen. Aber auch außerhalb der Kurzarbeit gibt es aktuell noch bis 31.03.2022 die Möglichkeit diese Sonderbetreuungszeit zu nutzen.
Die für den Arbeitgeber anfallenden Kosten werden vom Bund ersetzt.

Infolink zur Arbeiterkammer

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