Gibt es “Hitzefrei” ?

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BR-Info Forstinger veröffentlicht.

Der Sommerbeginn hatte es bereits in sich was die Temperaturen betrifft.
Des/der einen Freud, ist des/der anderen Leid, heißt es bekanntermaßen.
Während sich UrlauberInnen über die sommerlichen Temperaturen freuen, sind sie im Arbeitsalltag oft schwer auszuhalten. Der Großteil des Sommers liegt noch vor uns und weitere Hitzewellen sind nicht ausgeschlossen.

Da es keinen Anspruch auf „Hitzeferien“ gibt und ArbeitnehmerInnen auch bei Außentemperaturen von 35 Grad oder mehr an ihrem Arbeitsplatz ausharren müssen, haben wir hier einige Tipps für das Arbeiten bei Hitze in der Broschüre “SVP-Info Nr.03/2013” der Arbeiterkammer zum Download – unter diesem Link!

Wir wurden informiert, dass zusätzlich zum Trinkwasser in den Filialen auch Mineralwasser seitens der GF genehmigt wurde. Dort wo es Ventilatoren gibt sind diese natürlich mit Absprache der Mitarbeiterinnen auch einzusetzen.  In Filialen in denen es diesbezüglich keine Hilfsmittel gibt, raten wir euch dringend mit eurem nächsten Vorgesetzten, einer Sicherheitsvertrauensperson oder uns dem Betriebsrat Kontakt aufzunehmen um Abhilfe zu schaffen.

Auch eine oftmals diskutierte alte nie schriftlich festgehaltene “Meinung”, dass Marktleiter immer lange Hosen tragen müssen – gibt es nicht als Vorschrift.

Jede/r MitarbeiterIn ist allerdings schon dazu verpflichtet auf ein ordnungsgemäßes Auftreten gegenüber den Kunden  zu achten – daher bitte keine Badeschlapfen, Badehosen usw.!

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