Arbeitszeitaufzeichnungen müssen korrekt geführt werden!

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BR-Info Forstinger veröffentlicht.

Liebe Kollegen und Kolleginnen,

aufgrund mehrerer Anfragen sowohl aus den Filialen, als auch aus der Service-Organisation zum Thema Arbeitszeitaufzeichnungen hier eine kurze Zusammenfassung:

Arbeitszeitaufzeichnungen müssen gemäß §26 AZG (Arbeitszeitgesetz) aufgezeichnet werden.

Es ist vollkommend egal, welchen Vertrag man hat .

Ob echte oder unechte ( “All-Inn”) Überstundenpauschale, Gleitzeit usw…

Die Arbeitszeit muss IMMER LÜCKENLOS aufgezeichnet werden.

Man hat je nach Vertrag natürlich nicht unbedingt den Anspruch auf Abgeltung aller Stunden – dennoch müssen Sie erfasst werden ( PEP oder Kelio)

Hier gilt besondere Vorsicht bei Arbeiten von zu Hause mittels Laptop bzw. Rufbereitschaft.
Ein Login per VPN-Verbindung zeichnet KEINE Arbeitszeit auf. Hier müssen eigene händische Aufzeichnungen geführt werden und dann im Stundenaufzeichnungssystem nachgetragen werden!

Siehe hierzu:
Info zur Arbeitszeitaufzeichnung der Wirtschaftskammer Österreich

Info und Zeitspeicherspeichertool der Arbeiterkammer

Download Formular zur eigenen Aufzeichnung des Arbeitsinspektorats

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