Liebe Kollegen und Kolleginnen,
aufgrund mehrerer Anfragen sowohl aus den Filialen, als auch aus der Service-Organisation zum Thema Arbeitszeitaufzeichnungen hier eine kurze Zusammenfassung:
Arbeitszeitaufzeichnungen müssen gemäß §26 AZG (Arbeitszeitgesetz) aufgezeichnet werden.
Es ist vollkommend egal, welchen Vertrag man hat .
Ob echte oder unechte ( “All-Inn”) Überstundenpauschale, Gleitzeit usw…
Die Arbeitszeit muss IMMER LÜCKENLOS aufgezeichnet werden.
Man hat je nach Vertrag natürlich nicht unbedingt den Anspruch auf Abgeltung aller Stunden – dennoch müssen Sie erfasst werden ( PEP oder Kelio)
Hier gilt besondere Vorsicht bei Arbeiten von zu Hause mittels Laptop bzw. Rufbereitschaft.
Ein Login per VPN-Verbindung zeichnet KEINE Arbeitszeit auf. Hier müssen eigene händische Aufzeichnungen geführt werden und dann im Stundenaufzeichnungssystem nachgetragen werden!
Siehe hierzu:
Info zur Arbeitszeitaufzeichnung der Wirtschaftskammer Österreich
Info und Zeitspeicherspeichertool der Arbeiterkammer
Download Formular zur eigenen Aufzeichnung des Arbeitsinspektorats