Archiv für den Monat: Juli 2015

Arbeitszeitaufzeichnungen müssen korrekt geführt werden!

Dieser Beitrag wurde am von in
BR-Info Forstinger veröffentlicht.

Liebe Kollegen und Kolleginnen,

aufgrund mehrerer Anfragen sowohl aus den Filialen, als auch aus der Service-Organisation zum Thema Arbeitszeitaufzeichnungen hier eine kurze Zusammenfassung:

Arbeitszeitaufzeichnungen müssen gemäß §26 AZG (Arbeitszeitgesetz) aufgezeichnet werden.

Es ist vollkommend egal, welchen Vertrag man hat .

Ob echte oder unechte ( “All-Inn”) Überstundenpauschale, Gleitzeit usw…

Die Arbeitszeit muss IMMER LÜCKENLOS aufgezeichnet werden.

Man hat je nach Vertrag natürlich nicht unbedingt den Anspruch auf Abgeltung aller Stunden – dennoch müssen Sie erfasst werden ( PEP oder Kelio)

Hier gilt besondere Vorsicht bei Arbeiten von zu Hause mittels Laptop bzw. Rufbereitschaft.
Ein Login per VPN-Verbindung zeichnet KEINE Arbeitszeit auf. Hier müssen eigene händische Aufzeichnungen geführt werden und dann im Stundenaufzeichnungssystem nachgetragen werden!

Siehe hierzu:
Info zur Arbeitszeitaufzeichnung der Wirtschaftskammer Österreich

Info und Zeitspeicherspeichertool der Arbeiterkammer

Download Formular zur eigenen Aufzeichnung des Arbeitsinspektorats

Gibt es “Hitzefrei” ?

Dieser Beitrag wurde am von in
BR-Info Forstinger veröffentlicht.

Der Sommerbeginn hatte es bereits in sich was die Temperaturen betrifft.
Des/der einen Freud, ist des/der anderen Leid, heißt es bekanntermaßen.
Während sich UrlauberInnen über die sommerlichen Temperaturen freuen, sind sie im Arbeitsalltag oft schwer auszuhalten. Der Großteil des Sommers liegt noch vor uns und weitere Hitzewellen sind nicht ausgeschlossen.

Da es keinen Anspruch auf „Hitzeferien“ gibt und ArbeitnehmerInnen auch bei Außentemperaturen von 35 Grad oder mehr an ihrem Arbeitsplatz ausharren müssen, haben wir hier einige Tipps für das Arbeiten bei Hitze in der Broschüre “SVP-Info Nr.03/2013” der Arbeiterkammer zum Download – unter diesem Link!

Wir wurden informiert, dass zusätzlich zum Trinkwasser in den Filialen auch Mineralwasser seitens der GF genehmigt wurde. Dort wo es Ventilatoren gibt sind diese natürlich mit Absprache der Mitarbeiterinnen auch einzusetzen.  In Filialen in denen es diesbezüglich keine Hilfsmittel gibt, raten wir euch dringend mit eurem nächsten Vorgesetzten, einer Sicherheitsvertrauensperson oder uns dem Betriebsrat Kontakt aufzunehmen um Abhilfe zu schaffen.

Auch eine oftmals diskutierte alte nie schriftlich festgehaltene “Meinung”, dass Marktleiter immer lange Hosen tragen müssen – gibt es nicht als Vorschrift.

Jede/r MitarbeiterIn ist allerdings schon dazu verpflichtet auf ein ordnungsgemäßes Auftreten gegenüber den Kunden  zu achten – daher bitte keine Badeschlapfen, Badehosen usw.!

Kommunikationen per Mail , Meldung von Kündigung durch AN

Dieser Beitrag wurde am von in
BR-Info Forstinger veröffentlicht.

Aus gegebenem Anlass möchten wir Euch bitten bzw. zu eurem eigenen Interesse nahe legen bei diverser Kommunikation mit Vorgesetzten bzgl. Kündigung (egal ob durch Arbeitnehmer oder Arbeitgeber), Probezeiten, Gehaltsabsprachen, Verwarnungen, versprochene Position (Tätigkeitsänderung) und dergleichen immer einen von uns Betriebsräten in CC zu setzen.

Auch in BCC möglich, wenn Ihr nicht wollt, dass euer Gesprächspartner weiß, dass wir eine Kopie vom Schriftverkehr bekommen. Bitte auch keine mündlichen Absprachen ohne Zeugen treffen – alles schriftlich vereinbaren.

Im E-Mail Verteiler findet Ihr jeden von uns. Weiters ist auch die allgemeine Adresse betriebsrat@forstinger.co.at möglich.