Liebe Kollegen,
liebe Kolleginnen!
Es freut uns Euch mitteilen zu können, dass auch in unserem Unternehmen die Möglichkeit für die kontinuierliche Altersteilzeit besteht. Da wir in letzter Zeit immer häufiger Anfragen zu diesem Thema haben, widme ich Diesem hier auch einen Beitrag mit den wichtigsten Erstinformationen.
Grundsätzlich kann die Arbeitszeit um 40-60% verkürzt werden.
In unserem Fall von 38,5 Stunden auf 15,4 bis 23,1 Stunden/Woche.
Das Entgelt bleibt jedoch bis zu 80% erhalten.
Einfaches Beispiel:
Bisheriger Verdienst der letzten 12 Monate Vollzeit im Schnitt € 2000 brutto.
Bei 50% Kürzung der Arbeitszeit entsteht ein Anspruch auf Entgelt in Höhe von € 1000 brutto.
Zusätzlich gibt es aber vom Weggefallenen 50% Lohnausgleich – also € 500 brutto.
Demnach liegt der monatliche Bruttobezug dann bei € 1500.-
Weitere Vorteile sind:
– Anspruch Abfertigung ALT wird vor der Zeit der Herabsetzung vom Vollzeit-Gehalt berechnet.
– Sozialversicherungsbeiträge werden ebenfalls auf Grundlage des Einkommens vor Herabsetzung der Arbeitszeit vom Arbeitgeber weiterhin entrichtet.
Somit gibt es auch keine Änderung bei der Pension, Krankengeld, Versehrtenrente, Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe.
– Vollständige Insolvenz-Ausfallgeldsicherung
Grundvoraussetzung:
Mindestens 25 Wochenstunden Arbeitszeit in den letzten 12 Monaten
Der frühestmögliche Antrittszeitpunkt ist sieben Jahre vor der Regelpension. (aber nur max. 5 Jahre andauernd)
Das Zugangsalter für Männer beträgt 58 Jahre.
Frauen, die am 1.12.1963 oder früher geboren sind, können ab 53 Jahren mit einer Altersteilzeit beginnen. Die sukzessive Anhebung des Regelpensionsalters für später geborene Frauen bewirkt somit ein späteres Zugangsalter für die Altersteilzeit. (siehe Infoblatt AMS)
Ein Bescheid der PVA (Pensionsversicherungsanstalt) mit dem Stichtag des Pensionsantritts. (vorab besorgen!)
Schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
(Ausarbeitung erfolgt in der Personalabteilung)
Die endgültige Zustimmung erfolgt danach durch das AMS nach positiver Prüfung aller Faktoren
Wenn Ihr diesbezüglich Fragen habt, könnt Ihr euch gerne an uns wenden.
Ich empfehle ohnehin allen, die von der Personalabteilung dann ausgearbeiteten Altersteilzeitverträge VOR Unterschrift trotzdem prüfen zu lassen.
ACHTUNG – Achtet auch auf den Stichtag des Antritts – hier gibt es unterschiedliche Berechnungen des Urlaubs- / Weihnachts- / Jubiläumsgeldes. Eine schriftliche Regelung dazu ist unbedingt empfehlenswert. Wir beraten gerne.
Bitte IMMER egal wobei – NICHTS SOFORT UNTERSCHREIBEN!
(außer es gibt eine vom Himmel gefallene Lohnerhöhung ohne Forderungen natürlich)
Man darf immer mit seiner Interessensvertretung darüber beraten.
Detailliertere und aktuelle Informationen findet Ihr dazu bei: