Liebe Kollegen,
liebe Kolleginnen
wir möchten hier wieder ausdrücklich darauf hinweisen:
– KEINE UNTERSCHRIFTEN SOFORT LEISTEN
Niemand kann euch dazu zwingen, denn unterschreiben bedeutet, dass Ihr freiwillig zustimmt!
Auch ein “Nahelegen” und Drängen auf eine sofortige Entscheidung ist unzulässig.
Ihr habt immer die Möglichkeit zu überlegen, nachzufragen und euch über eure Rechte zu erkundigen. -> Nehmt euch Bedenkzeit!!!
Es gibt so viele Dokumente, wo einem vorgegaukelt wird – “Das ist ein einmaliges Angebot und man hat erhebliche Vorteile dadurch…”
Sei es eine Fristlose Entlassung, unberechtigte vorzeitige Austritte, Stundenkürzungen, einvernehmliche Auflösungen usw. – überlegt, bevor Ihr unterschreibt und zieht eine Interessensvertretung bei. Angebote der einvernehmlichen Lösungen müssen aufrecht bleiben, wenn man die Bedenkzeit mit Zuziehung des Betriebsrats , der Arbeiterkammer (Tel 01/501 650) oder der Gewerkschaft GPA-DJP (Tel 01/050301-301) fordert. Hier gilt die Frist von 2 Werktagen (der Tag an dem die Beratung verlangt wird zählt NICHT mit) – Sollte dennoch eine einvernehmliche Auflösung innerhalb dieser 2 Tage stattfinden, ist diese rechtsunwirksam!
Innerhalb einer Woche kann die Ungültigkeit beim Arbeitgeber und innerhalb von 3 Monaten bei Gericht noch geltend gemacht werden.
Die Gespräche mit der Interessensvertretung eurer Wahl ist IMMER VERTRAULICH.
Aktiv wird diese ohnehin erst mit eurem direkten Auftrag.
Auch wenn Ihr von euch aus etwas veranlassen wollt – erkundigt euch vorher.
Es gibt immer hilfreiche Tipps.
Eine bereits geleistete Unterschrift ist kaum mehr bzw. nur sehr schwer zu revidieren.