Archiv für den Monat: Juni 2015

VORSICHT BEI UNTERSCHRIFTEN!

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BR-Info Forstinger veröffentlicht.

Liebe Kollegen,
liebe Kolleginnen

wir möchten hier wieder ausdrücklich darauf hinweisen:

KEINE UNTERSCHRIFTEN SOFORT LEISTEN

Niemand kann euch dazu zwingen, denn unterschreiben bedeutet, dass Ihr freiwillig zustimmt!

Auch ein “Nahelegen” und Drängen auf eine sofortige Entscheidung ist unzulässig.

Ihr habt immer die Möglichkeit zu überlegen, nachzufragen und euch über eure Rechte zu erkundigen. -> Nehmt euch Bedenkzeit!!!

Es gibt so viele Dokumente, wo einem vorgegaukelt wird – “Das ist ein einmaliges Angebot und man hat erhebliche Vorteile dadurch…”

Sei es eine Fristlose Entlassung, unberechtigte vorzeitige Austritte, Stundenkürzungen, einvernehmliche Auflösungen usw. – überlegt, bevor Ihr unterschreibt und zieht eine Interessensvertretung bei. Angebote der einvernehmlichen Lösungen müssen aufrecht bleiben, wenn man die Bedenkzeit mit Zuziehung des Betriebsrats , der Arbeiterkammer (Tel 01/501 650) oder der Gewerkschaft GPA-DJP (Tel 01/050301-301) fordert. Hier gilt die Frist von 2 Werktagen (der Tag an dem die Beratung verlangt wird zählt NICHT mit) – Sollte dennoch eine einvernehmliche Auflösung innerhalb dieser 2 Tage stattfinden, ist diese rechtsunwirksam!
Innerhalb einer Woche kann die Ungültigkeit beim Arbeitgeber und innerhalb von 3 Monaten bei Gericht noch geltend gemacht werden.

Die Gespräche mit der Interessensvertretung eurer Wahl ist IMMER VERTRAULICH.
Aktiv wird diese ohnehin erst mit eurem direkten Auftrag.

Auch wenn Ihr von euch aus etwas veranlassen wollt – erkundigt euch vorher.
Es gibt immer hilfreiche Tipps.

Eine bereits geleistete Unterschrift ist kaum mehr bzw. nur sehr schwer zu revidieren.

Was ist Altersteilzeit? Gibt es das bei uns?

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BR-Info Forstinger veröffentlicht.

Liebe Kollegen,
liebe Kolleginnen!

Es freut uns Euch mitteilen zu können, dass auch in unserem Unternehmen die Möglichkeit für die kontinuierliche Altersteilzeit besteht. Da wir in letzter Zeit immer häufiger Anfragen zu diesem Thema haben, widme ich Diesem hier auch einen Beitrag mit den wichtigsten Erstinformationen.

Grundsätzlich kann die Arbeitszeit um 40-60% verkürzt werden.
In unserem Fall von 38,5 Stunden auf 15,4 bis 23,1 Stunden/Woche.

Das Entgelt bleibt jedoch bis zu 80% erhalten.

Einfaches Beispiel:

Bisheriger Verdienst der letzten 12 Monate Vollzeit im Schnitt € 2000 brutto.

Bei 50% Kürzung der Arbeitszeit entsteht ein Anspruch auf Entgelt in Höhe von € 1000 brutto.

Zusätzlich gibt es aber vom Weggefallenen 50% Lohnausgleich – also € 500 brutto.

Demnach liegt der monatliche Bruttobezug dann bei € 1500.-

Weitere Vorteile sind:
– Anspruch Abfertigung ALT wird vor der Zeit der Herabsetzung vom Vollzeit-Gehalt berechnet.
– Sozialversicherungsbeiträge werden ebenfalls auf Grundlage des Einkommens vor Herabsetzung der Arbeitszeit vom Arbeitgeber weiterhin entrichtet.
Somit gibt es auch keine Änderung bei der Pension, Krankengeld, Versehrtenrente, Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe.
– Vollständige Insolvenz-Ausfallgeldsicherung

Grundvoraussetzung:

Mindestens 25 Wochenstunden Arbeitszeit in den letzten 12 Monaten

Der frühestmögliche Antrittszeitpunkt ist sieben Jahre vor der Regelpension. (aber nur max. 5 Jahre andauernd)

Das Zugangsalter für Männer beträgt 58 Jahre.

Frauen, die am 1.12.1963 oder früher geboren sind, können ab 53 Jahren mit einer Altersteilzeit beginnen. Die sukzessive Anhebung des Regelpensionsalters für später geborene Frauen bewirkt somit ein späteres Zugangsalter für die Altersteilzeit. (siehe Infoblatt AMS)

Ein Bescheid der PVA (Pensionsversicherungsanstalt) mit dem Stichtag des Pensionsantritts. (vorab besorgen!)

Schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
(Ausarbeitung erfolgt in der Personalabteilung)

Die endgültige Zustimmung erfolgt danach durch das AMS nach positiver Prüfung aller Faktoren

Wenn Ihr diesbezüglich Fragen habt, könnt Ihr euch gerne an uns wenden.

Ich empfehle ohnehin allen, die von der Personalabteilung dann ausgearbeiteten Altersteilzeitverträge VOR Unterschrift trotzdem prüfen zu lassen.

ACHTUNG – Achtet auch auf den Stichtag des Antritts – hier gibt es unterschiedliche Berechnungen des Urlaubs- / Weihnachts- / Jubiläumsgeldes. Eine schriftliche Regelung dazu ist unbedingt empfehlenswert. Wir beraten gerne.

Bitte IMMER egal wobei – NICHTS SOFORT UNTERSCHREIBEN!
(außer es gibt eine vom Himmel gefallene Lohnerhöhung ohne Forderungen natürlich)

Man darf immer mit seiner Interessensvertretung darüber beraten.

Detailliertere und aktuelle Informationen findet Ihr dazu bei:

Arbeiterkammer

AMS

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Allgemeine News veröffentlicht.

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