Hol dir DEIN GELD zurück!
Es zählt jeder Euro – Wer kennt das heute nicht? – Für 5 Jahre kann die Arbeitnehmerveranlagung auch nachträglich gemacht werden – Belege sollten grundsätzlich 7 Jahre zur Vorlage aufbewahrt werden, sonst könnte die erhaltene Steuergutschrift zurückgefordert werden.
Es gibt viele Bereiche, die überprüft werden sollten:
Absetzbeträge für Familien (Alleinverdiener-auch mit Partner bei Partnereinkommen unter €6.000 jährlich /Alleinerzieher), Aufwand für Kinderbetreuung in öffentlicher oder privater Einrichtung durch eine pädagogisch qualifizierte Person -> hier werden oft Bestätigungen schon automatisch per Brief an die Eltern versandt, Kinderfreibetrag nicht vergessen!(Auch bei beiden Elternteilen möglich), Unterhaltsabsetzbetrag, Mehrkindzuschlag
Arztkosten (alle zusätzliche Kosten bei eigener Krankheit oder eines Kindes, die nicht von der Krankenkassa/Zusatzversicherung erstattet werden)
Computer abschreiben-sofern er wirklich beruflich von zu Hause aus verwendet wird
“Kleinverdiener” – Teilzeit, Lehrlinge ,Praktikanten, Karenzierte
Kosten bei Behinderung (Spitalskosten, Kuren, Medikamente, Hilfsmittel)
Sprachkurse -z.B. Englisch für Informatiker wird eindeutig für den Beruf benötigt. Hier gilt natürlich auch die Nachweispflicht für die Notwendigkeit im Job -> kein Kroatisch-Kurs nur weil man dort den Urlaub plant!
Schaffung oder Sanierung des Wohnraums (wie überall gibt es auch hier genaue Richtlinen- es gilt hier z.B. nicht nur Rechnungen fürs Material einzureichen sondern auch die Dienstleistung, da es eine “umfassendere Sanierung” durch Fachpersonal sein muss
Umschulungs- & Fortbildungskosten im Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit oder eindeutiger Bemühung in einem anderen Tätigkeitsbereich Fuß zu fassen
usw.
Wenn Ihr Fragen habt, wendet euch an uns!
Wir beraten euch gern!
Hier findet Ihr eine Erklärung der Arbeiterkammer zu diesem sehr umfangreichen Thema!
Am rechten oberen Rand findet Ihr auch genaue Broschüren und Leitfäden zur Bearbeitung.