6. Urlaubswoche?
Liebe Kollegen und Kolleginnen,
im Zuge unserer Recherchen haben wir bemerkt, dass nicht immer alle “langdienenden Mitarbeiter” auch ihr Recht auf die zusätzliche 6. Urlaubswoche bekommen.
Wir bitten jeden Einzelnen von euch dies in eurem eigenen Interesse im PEP zu prüfen!
z.B. 6 Tage/Woche = Urlaubsanspruch 36 Tage
Ab dem 26. anrechenbaren Dienstjahr habt ihr Anspruch darauf.
Für heuer heißt das konkret:
Alle Jahrgänge mit Eintrittsdatum z.b 1990 erfüllen mit 2015 schon 25 Dienstjahre. Wenn Ihr davor schon 1 Jahr gearbeitet habt bzw. eine schulische Ausbildung nach der 9. Schulstufe gemacht habt, habt ihr ein Recht darauf.
Bis max. 5 Jahre können aus Vordienstzeiten anderer Arbeitgeber angerechnet werden (mind. 6 Monate beschäftigt)
Bis max. 4 Jahre können aus Schulzeiten angerechnet werden. Ausnahme: Hochschulstudium max. 5 Jahre.
Wenn beides zusammentrifft sind es max. 7 Jahre (5J. Arbeit , 2J. Schule)
Für weitere Informationen und Vorgehensweise wendet euch an uns oder reicht eure Unterlagen gleich bei der Personalabteilung direkt ein, damit ihr hierfür schnellstmöglich richtig eingestuft werdet!
Allgemeine Urlaubsinfo
https://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=QBPi_JVJvng
Quelle: Youtube Kanal der Arbeiterkammer